Schneelawine (Schäden durch -)
Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) sind bei manchen Gesellschaften die Schäden durch unmittelbare Einwirkung der Lawine (an Berghängen niedergehende Schnee-oder Eismassen) auf das Fahrzeug mitversichert. Gedeckt sind auch Schäden, die dadurch entstehen, dass durch die Schneelawine Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf das durch die Schneelawine veranlasste Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
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