Als Schlussfolgerung bezeichnet man in der
Logik einen von drei eng miteinander verwandten Sachverhalten:Eine Schlussfolgerung ist erstens ein sprachliches Gebilde, das aus einer Reihe von
Aussagen einerseits, den
Prämissen oder Annahmen (zum Beispiel wissenschaftliche
Hypothesen), und einer weiteren Aussage andererseits, der Konklusion, besteht. Ein solches Gebilde nennt man auch einen (logischen) Schluss oder ein
Argument.Im Deutschen wird der Übergang zwischen Prämissen und Konklusion oft mit Wörtern wie „deshalb“, „aufgrund dessen“, „darum“, „also“ oder „schließlich“ angedeutet. Man unterscheidet zwischen korrekten und inkorrekten Folgerungen (siehe dazu auch unten). Diese Unterscheidung ist für die Logik von zentraler Bedeutung, man kann die Logik geradezu als die Wissenschaft vom korrekten Folgern bezeichnen.In einem zweiten Sinne bezeichnet man als Schlussfolgerung einen Teil des eben angesprochenen sprachlichen Gebildes, nämlich die Konklusion. Für diese existieren auch die
Synonyme Conclusio oder Schlusssatz. In der
Rhetorik wird das Wort „Konklusion“ auch allgemein für den Abschluss einer Rede gebraucht.Als Schlussfolgerung bezeichnet man drittens die menschliche Handlung des Schlussfolgerns, also das Erkennen von Folgerungen durch (meist schrittweises)
Nachdenken, bzw. das Durchführen eines
Beweises. Diese Schlussfolgerungen können auch unbewusst aus kulturellen, sozialen oder religiösen Hintergrundannahmen getroffen werden.
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f, -en заключение; seine ~en aus etw. (Dat) ziehen вадя си заключения от нещо.
Schlussfolgerung f, -en заключение; seine ~en aus etw. (Dat) ziehen вадя си заключения от нещо.