Das Schiedsverfahren (engl. arbitration) ist das Verfahren vor einem
Schiedsgericht (privates
Zivilgericht). Voraussetzung ist eine
Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien. Dadurch wird der Rechtsweg zu den staatlichen
Zivilgerichten ausgeschlossen. Der bürgerliche Rechtsstreit zwischen dem Schiedskläger und dem Schiedsbeklagten wird durch einen Schiedsspruch eines oder mehrerer Schiedsrichter beendet. Der Schiedsspruch tritt an die Stelle eines Urteils eines staatlichen Gerichts. Er ist für die Parteien bindend und kann für vollstreckbar erklärt werden.
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