Durch eine Schiedsvereinbarung (auch Schiedsvertrag oder Schiedsklausel) schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche
Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein
Schiedsgericht. Die Schiedsvereinbarung muss nach deutschem und österreichischem Recht schriftlich erfolgen und kann bereits bei Vertragsschluss, nachträglich zu einem bestimmten Vertrag oder auch erst für einen bereits entstandenen Konflikt geschlossen werden.
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