Schatzanweisungen / -wechsel, U-Schätze
Schatzanweisungen sind kürzerfristige Staatstitel. Sie stellen eine Anweisung an die Staatskasse dar, dem Inhaber einen festen Betrag zu einem bestimmten Termin zu bezahlen. Außer von Bund, Bahn und Post werden sie auch von einzelnen Ländern zur Finanzierung vorübergehenden Geldbedarfs ausgegeben. Bei kurzen Laufzeiten, nämlich drei Monaten, spricht man von "Schatzwechseln".
Die mehrjährig laufenden Schatzanweisungen sind wie Anleihen mit Zinsscheinen ausgestattet. Bei den "unverzinslichen" Schatzanweisungen (sogenannte U-Schätze) - ihre Laufzeit beträgt in der Regel nur 6 bis 24 Monate - erfolgt die Verzinsung, wie beim Wechseldiskont, in Form eines Abschlages von der Schuldsumme. Der Gläubiger hat also beim Kauf des Papiers einen geringeren Euro-Betrag zu zahlen, als er bei Fälligkeit zurückerhält. Die Bundesbank kann im Zuge ihrer Offenmarktpolitik Schatzanweisungen öffentlicher Stellen an- bzw. verkaufen. Auf diese Weise läßt sich die Liquidität der Banken und der Wirtschaft schnell und flexibel beeinflussen.
© 2005
aspect online. Ihr Finanzportal für kostenlose Vergleiche von Versicherungs- und Bankprodukten.