Die
Schadenfreiheitsklasse kann bei den meisten Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen von einem Vertrag auf einen anderen Vertrag übertragen werden.
Der bisherige SFR-Berechtigte muss seinen Anspruch auf den SFR schriftlich abtreten. Zwischen dem bisherigen und dem neuen SFR-Berechtigten muss ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades vorliegen und/oder beide in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem kann nur der SFR übertragen werden, der dem neuen SFR-Berechtigten gemessen an der Dauer des Führerscheinbesitzes zusteht.