Der
Versicherungsnehmer erhält eine bessere
Schadenfreiheitsklasse, meist
SF 2 (85%), wenn der PKW des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-, bzw. Lebenspartner bei der gleichen Gesellschaft versichert und in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist.
Bei den meisten Gesellschaften wird außerdem vorausgesetzt, dass dieser Erstwagen bei derselben Gesellschaft versichert ist und die Nutzer des Fahrzeugs über 25 Jahre sind und/oder nur vom Versicherungsnehmer und Partner benutzt wird.