Die
Schadenfreiheitsklasse bleibt nach einer Vertragsunterbrechung von weniger als 7 Jahren bestehen. Beträgt die Pause mehr als sieben Jahre, wird der Fahrer als Fahranfänger eingestuft.
Bei einigen Gesellschaften bleibt der Schadenfeiheitsrabatt sogar bis zu zehn Jahre erhalten.
Bei einer Unterbrechung von weniger als 6 Monaten wird der Vertrag in der Regel ohne Anrechnung der Unterbrechung eingestuft.