Der Schadenfreiheitsrabatt (Abkürzung: SF-Rabatt) ist ursprünglich ein Begriff aus der
Kfz-Versicherung. Mittlerweile gibt es jedoch bei vereinzelten Krankenvoll- und Zusatzversicherungen ebenfalls einen SF-Rabatt. Je nach Anzahl der schadenfreien Jahre eines Vertrages werden dem Versicherungskunden entsprechende
Rabatte auf die ermittelte Grundprämie gewährt.
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Der Beitrag wird in der Krafthaftpflicht- und der Vollkaskoversicherung u.a. anhand des Schadenfreiheitsrabattes (SF) bzw. Beitragssatzes errechnet, der nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ermittelt wird. Die SF-Klasse wird nach Anzahl der schadenfreien Jahren bestimmt.
Bei den meisten Versicherern gibt es z.Zt. für PKW 25 SF-Klassen, für Zweiräder und Campingfahrzeuge 3 SF-Klassen.
Angaben zur SF-Klasse finden sich in der letzten Beitragsrechnung oder der
Police des letzten Kfz-Versicherers.
Zu beachten ist, dass die Schadenfreiheitsklassen bzw. die Beitragssätze je nach Gesellschaft unterschiedlich sein können.Besondere Regelungen bei der Schadenfreiheitsklasseeinstufung gibt es in folgenden Fällen:
Fahranfänger Führerscheinregel Partnerregel Zweitwagenbesitzer "Zweitwagen wie Erstwagen" Vertragsunterbrechung Rabattübertragung