Im rechtswissenschaftlichen Sinn ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines
Rechtsgutes, die durch ein schädigendes
Ereignis entsteht. Der Zustand des Rechtsgutes unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis wird mit dem Zustand nach dem schädigenden Ereignis verglichen. Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden.
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