Schachtelbeteiligungen
Wenn ein Anteilseigner mindestens 25% der Anleihe einer Kapitalgesellschaft, etwa einer Aktiengesellschaft, besitzt, verfügt er über eine sogenannte Schachtelbeteiligung. Unternehmenspolitisch ist ein solches Schachtelpaket insofern von Bedeutung, als einige wichtige Entscheidungen der Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung der Gesellschaft bedürfen. Mit mehr als 25% verfügt der Aktionär über eine Sperrminorität und kann damit Einfluß auf derartige Entscheidungen nehmen. Nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes sind alle Beteiligungen über 25% meldepflichtig und dem betreffenden Unternehmen mitzuteilen, doch bleiben Anteile von genau 25% unberücksichtigt. Die Aktiengesellschaften unterrichten ihrerseits die Öffentlichkeit in den Geschäftsberichten über ihren Schachtelbesitz und über ihre Schachteleigner. Keine praktische Bedeutung mehr hat die 25%-Marke in steuerlicher Hinsicht. Vor der Körperschaftsteuer-Reform von 1977 konnte jedoch nur durch das sogenannte Schachtelprivileg eine
Doppelbesteuerung von Gewinnen vermieden werden. Im Bereich der Vermögensteuer gilt seit 1984 eine auf 10% gesenkte Schachtelschwelle.
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