Im Privatrecht bezeichnet Satzung eine schriftlich niedergelegte
Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Teilweise wird auch das Wort Statuten (oder im Singular Statut) synonym hierfür verwendet.Die Satzung einer privatrechtlichen Vereinigung ist Ausdruck der
Privatautonomie, sie hat nicht den Charakter einer staatlichen
Rechtsnorm. Der notwendige Inhalt der Satzung eines
eingetragenen Vereins ergibt sich aus und
BGB.
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