Sachschaden
Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung von
Gebäuden,
Straßen,
Kraftfahrzeugen, Gegenständen und sonstigen Dingen
unbelebter Natur. Sachen i.S.d. § 90 BGB sind alle körperliche Gegenstände, unabhängig ihres wirtschaftlichen Wertes sowie ihres Aggregat-Zustandes. (Palandt, 65. Aufl., Heinrichs, § 90 BGB Rn 1.)
Tiere sind gem. § 90a Satz 1 BGB keine Sachen, auf sie sind die gem. § 90a Satz 3 BGB geltenen Vorschriften für Sachen entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus findet gem. § 90a Satz 2 BGB beispielsweise das
Tierschutzgesetz für ihren Schutz besondere Anwendung.
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Sachschäden
·Beschädigung oder Zerstörung einer Sache, wie z.B. Kleidung, Haus, Fahrzeug, Baum, Pflanzen, Hausrat, Freizeitgeräte etc.Folgeschäden sind Ausfallschäden wie z.B. Mietausfall bei GebäudebrandAchtung: Tiere sind Sachen!
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Sachschaden
Sachschaden
(m) 财产损失
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