Als Saatgut bezeichnet man die trockene, ruhende, generative - d. h. die vollständige, durch Befruchtung entstandene Keimanlage der Pflanzen enthaltende - Fortpflanzungsorgane wie Samen, Früchte, Scheinfrüchte, Fruchtstände oder Teile davon. Nach der Ernte befinden sich die Samen in einer
Keimruhe, die sich z. T. erst nach mehreren Wochen enzymatisch abbaut - dadurch sorgt die Natur für die saisongerechte
Keimfähigkeit. Bei trockener und kühler Lagerung behält Saatgut über viele Jahre die Keim- und Triebkraft. Dagegen bezeichnet man vegetative Vermehrungsorgane wie Rhizome, Knollen, Zwiebeln, Stecklinge - d. h. regenerationsfähige Pflanzenteile - als
Pflanzgut. Dieses ist in der Regel nur über wenige Vegetationsperioden haltbar.
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