Ablass (
lat. indulgentia, Indulgenz), auch (veraltet): römische Gnade, ist ein Begriff aus der
katholischen
Theologie. Er ist dem dritten Teil des
Bußsakraments zugeordnet:Reue des Herzens (contritio cordis)Bekenntnis (confessio oris)Genugtuung (satisfactio operis) Bei einem Ablass werden nach katholischer Auffassung zeitliche Sündenstrafen durch gute Werke (
Gebete,
Almosen,
Pilgerfahrt) teilweise oder ganz erlassen. Nicht zu verwechseln ist der Ablass mit Vergebung. Zwar kann eine Sünde vergeben sein, was aber nach katholischer Lehrart die zeitlichen Sündenstrafen nicht beseitigt. Die zeitlichen Sündenstrafen bestehen (also in der Zeit) in den unmittelbaren Folgen der sündigen Tat, beispielsweise im Vertrauensentzug der geschädigten Person. So mag, kurz gesprochen, zwar die Sünde vor Gott hinsichtlich des ewigen Urteils schon durch vollkommene Reue vergeben sein, ihre Folgen wie z. B. Misstrauen sind aber noch vorhanden. Die Sünde ist vergeben, ihre Folgen sind aber nicht aus der Welt. Der Büßer ist aufgerufen, diese auf seiner Lebenszeit liegende Last stetig zu verringern. In dem Maße, wie er diese Obliegenheit verfehlt, ist eine Reinigung nach dem Tode noch unumgänglich. Zeitlich und ewig hilft die Communio sanctorum dem einzelnen Sünder, sein Ziel leichter zu erreichen. Der Ablass ist also eins von vielen Hilfsmitteln der Kirche auf dieser Pilgerschaft, die nie nur eine persönliche Einzelleistung sein kann. So erweist sich nach der katholischen Lehre der Ablass als besonderer göttlicher Gnadenakt und ist der eigentlichen Vergebung nachgelagert, vermittelt durch verbindliche Rechtsakte der kirchlichen Autorität. Möglich ist Ablassgewinnung aber nur aufgrund des einmaligen Versöhnungsopfers
Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre aus christlicher Sicht jede Sünde unwiderruflich und unheilbar, da sie die Seele in Zeit und Ewigkeit von Gott und den Menschen trennt.
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