Wird der Versicherungsvertrag aufgrund einer vorübergehenden Stillegung unterbrochen, hat der
Versicherungsnehmer im Rahmen der bisherigen
Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz. Dabei darf das Fahrzeug nicht außerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatzes benutzt werden.
Falls vor der Unterbrechung eine Fahrzeugversicherung (Kasko) bestand, wird auch Kasko-Versicherungsschutz gewährt.
Beträgt die Dauer der Unterbrechung mehr als ein Jahr, endet der Vertrag nach Ablauf des Jahres ohne
Kündigung.