Fällt das versicherte Risiko weg (z.B. wegen Verschrottung oder Verkauf), wird der Vertrag zum Abmelde- bzw. Verkaufsdatum aufgehoben und abgerechnet. Hat der Vertrag weniger als ein Jahr bestanden, rechnet der Versicherer in der Regel nach Kurztarif ab.
Versichert der
Versicherungsnehmer das Ersatzfahrzeug (
Fahrzeugwechsel) bei derselben Versicherungsgesellschaft, wird das Beitragsguthaben aus dem Vorvertrag auf den neuen Vertrag angerechnet.