Risikostrukturausgleich
Der Risikostrukturausgleich ist ein finanzieller Ausgleichsmechanismus in sozialen
Krankenversicherungssystemen mit Wahlfreiheit zwischen den Krankenkassen. Um das Problem der
Risikoselektion zu mindern, bezahlen Krankenversicherer mit einer guten Risikostruktur ihrer Versicherten Ausgleichszahlungen an Versicherer mit einer schlechten Risikostruktur.
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Risikostrukturausgleich
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde ein einnahmeorientierter bundesweiter Finanzausgleich zwischen allen Krankenkassen und Kassenarten eingeführt.
Der Risikostrukturausgleich ist seit dem 1.1.94 in Kraft. Gleichzeitig wurden die bisherigen kasseninternen Finanzausgleiche außer Kraft gesetzt. Der KVdR - Finanzausgleich ist seit dem 1.1.95 in den Ausgleich eingebunden.
Damit es nicht zu hohe Unterschiede in den Beitragssätzen der Krankenkassen gibt, werden bestimmte Risikounterschiede nach einem festgelegten Rechenschema durch das Bundesversicherungsamt ausgeglichen.
Ausgeglichen werden Unterschiede der Krankenkassen: bei den beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Versicherten, bei der Anzahl der familienversicherten Angehörigen in der Alters- und Geschlechtsstruktur ihrer Versicherten Nicht ausgeglichen wird ein unterschiedliches wirtschaftliches Verhalten der Krankenkassen. So ergibt sich ein Wettbewerb unter den Krankenkassen, der durch eine Ausdehnung des Wahlrechts der Versicherten noch gefördert wird.
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