Die Risikolebensversicherung sichert die Familie oder ein Darlehen im Todesfall des Hauptverdieners ab.
Der Beitrag der Risikolebensversicherung richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht, Raucher oder Nichtraucher und nach der Dauer und der Höhe der Versicherung.
Formen der Risikolebensversicherung:
Klassische Risikolebensversicherung: Die klassische Risikolebensversicherung ist die am häufigsten gewählte Form der Absicherung. Im Todesfall des
Versicherungsnehmers erhalten die Begünstigten die vereinbarte Todesfallsumme. Die
Versicherungssumme und der Versicherungsbeitrag bleiben während der gesamten
Laufzeit konstant.
Verbundene Risikolebensversicherung: Bei der verbundenen Risikolebensversicherung werden zwei oder mehrere Personen in einer Police versichert. Dabei ist der Beitrag günstiger als bei zwei separaten Verträgen. Die Versicherungssumme wird einmalig beim Tod des zuerst Sterbenden ausgezahlt.
Fallenden Risikolebens- oder Restschuldversicherung: Bei der fallenden Risikolebens- oder Restschuldversicherung wird ein Vertrag mit fallender Todesfallsumme vereinbart. Die Versicherungssumme passt sich dem Tilgungsverlauf z.B. eines Kredites an.
Mögliche Zusatzbausteine:
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Unfallzusatzversicherung Umwandlung in eine
Kapitallebensversicherung: Innerhalb der ersten 10 Jahre der Vertragslaufzeit kann die Risikolebens- in eine
Kapitallebensversicherung umgewandelt werden. Einige
Versicherer berücksichtigen die Umwandlung bereits in der
Beitragszahlung, andere verlangen für diese Leistung Zuschläge.
Überschusssystem
Beitragsverrechnung: Bei dem Überschusssystem Beitragsverrechnung werden die von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten
Überschussanteile dazu verwendet, den garantierten Beitrag zu reduzieren.