Richter
Richter
Richter
Ein Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem
Gericht, der - als
Einzelrichter oder Mitglied eines
Spruchkörpers - Aufgaben der
Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als
neutrale Person unparteiisch
Gerechtigkeit gegen jedermann üben. Um zu garantieren, dass nur neutrale Richter zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Fällen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sind (etwa bei einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei oder wenn sie selbst vom Gegenstand des Rechtsstreits betroffen sind), zudem kann bei Besorgnis der Befangenheit ein
Ablehnungsgesuch gegen den Richter gestellt werden.
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Richter (Begriffsklärung)
Der Ausdruck Richter bezeichnet oder bezeichnetejemanden, der die Rechtsprechung ausübt, der vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist und Urteile zu fällen hat, siehe
RichterPersonen, die den Beruf eines Richters ausüben, siehe das biblische
Buch der Richter und den mit dem biblischen Richteramt Beauftragten, siehe für beides
Buch der Richter die
Richterskala, womit die Stärke von Erdbeben gemessen wirdfrüher auch oft in bestimmten Gebieten (u. a. Schlesien, Böhmen, Mähren, Sachsen) verwendet analog zu Schulze, Bezeichnung für den Dorfvorsteher. Siehe auch
Freirichter.
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