Die Renunziation (Verb: renunzieren) ist ein völkerrechtlicher Akt, mit dem ein völkerrechtliches Subjekt einen Verzicht erklärt. Der Begriff wird auch
bei Gericht angewandt, wenn - in einem Renunziationsschreiben - auf die Eingabe für eine weitere Verhandlung verzichtet wird. Ebenso wird die Verzichtleistung eines
Monarchen oder
Kronprätendenten auf die Krone bezeichnet (siehe
Abdikation).
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