Reise- oder Auslandskrankenversicherung

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Reise- oder Auslandskrankenversicherung
PKV Mit der Reisekrankenversicherung wird Versicherungsschutz für bei Auslandsreisen akut eintretende Erkrankungen und Unfälle geboten. » Kostenersatz für med. notwendige ambulante privatärztliche Behandlung, schmerzstillende zahnärztliche Behandlung.
Behandlungen im Krankenhaus. Auch Ersatz von Mehraufwendungen durch med. notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport eines Erkrankten an seinen Wohnsitz oder in das dort nächsterreichbare Krankenhaus. Ambulanzflug ist gleichfalls eingeschlossen. Des weiteren Ersatz von Bestattungskosten am Sterbeort oder Überführungskosten. Dieser Versicherungsschutz wird im Rahmen von Sondertarifen für bestimmte Reisezeitdauern zu niedrigen Prämien geboten. Diese Tarife sehen keine Wartezeiten vor. Zu beachten ist, daß keine Leistungspflicht besteht für die bei Versicherungsbeginn bestehenden Krankheiten und Folgen, auch wenn sie nicht behandelt wurden.
Würden die Vorerkrankungen mit in den Reisetarif eingeschlossen, wären die Prämien um ein Vielfaches höher. Private Krankenversicherungen gelten auch im Ausland, trotzdem kann es sinnvoll sein, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, um nicht auf einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung durch Behandlungskosten im Ausland verzichten zu müssen. GKV GKV- Versicherte haben im Ausland durch die GKV oft keinen Versicherungsschutz. Zwar gibt es für einige europäische Länder sog. Berechtigungsscheine, doch oftmals werden diese nicht akzeptiert. Auch zahlt die GKV keine Zuschüsse im Falle eines Ambulanzrückfluges. Deshalb ist es vor allem für die GKV- Versicherten wichtig, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Vgl. Auslandsaufenthalt GKV Die meisten Reiseversicherungen sind für einen Auslandsaufenthalt bis zu einer Dauer von 4-6 Wochen begrenzt. Bei längerem Aufenthalt gibt es eine eigene Reiseversicherung, die nach festgelegten Tagen versichert und nach Tagen berechnet wird.

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