Als Reinigungseid bezeichnet man ein Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit aus dem frühen und hohen
Mittelalter. Der Reinigungseid wird dabei einem Angeklagten auferlegt, um sich durch die Erfüllung selbigen seiner Schuld reinzuwaschen bzw. seine Unschuld zu bezeugen. Nur wenn der Reinigungseid dem Angeklagten „gelingt“, gilt er als unschuldig, anderenfalls wird er verurteilt. Das Gelingen des Reinigungseides konnte mitunter sehr abstruse Formen annehmen. So galt schon das bloße Versprechen/Verhaspeln bei der Wiederholung der vom Gericht auferlegten Reinigungseid-Formel als
Schuldbekenntnis.
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