Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) war das Strafgesetzbuch für die Staaten des Deutschen Reichs. Es wurde am 15. Mai 1871 verkündet (RGBl. 1871 S. 127) und trat am 1. Januar 1872 in Kraft.Das RStGB unterteilte die Straftaten in drei Stufen: Verbrechen, Vergehen und Übertretung. Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland übernahm die Regelungen des RStGB, änderte dies aber mit der Strafrechtsreform von 1974/75 auf die ersten beiden Tatbestandsarten ab; die Übertretungen fielen weg und Bagatelldelikte sind seither entweder als Vergehen strafbar oder werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Für Verbrechen konnte je nach Begebenheit die Todesstrafe oder Zuchthaus verhängt werden, für Vergehen Gefängnis und für Übertretungen in der Regel nur eine Geldstrafe oder kurze Haft.
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