rehabilitation
n.
Wiederherstellung, Rehabilitation; Läuterung
Rehabilitation
Rehabilitation oder Rehabilitierung (v.
mittellat.: rehabilitatio = „Wiederherstellung“) bezeichnet die Bestrebung oder deren Erfolg, einen Menschen wieder in einen vormals existierenden körperlichen Zustand beziehungsweise eine soziale oder juristische Position hineinzuversetzen. (Siehe auch:
Rekuperation.)
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Rehabilitation
Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung sozial, geistig(-seelisch) oder körperlich benachteiligter Personen ("Behinderter") in das Berufs- u. Privatleben. Erfolgt bei körperlichen Schäden u.a. durch operative Minderung von Restschäden, optimale prothetische, epithetische u. apparative Versorgung, berufsbezogene Übungsbehandlung, evtl. auch Umschulung.
engl.: rehabilitation.
Rehabilitation
Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern BfA und LVA sowie den Berufsgenossenschaften übernommen. Während der Rehabilitation gewähren die Träger als Lohnersatz ein Übergangsgeld.
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Rehabilitation
Unter Rehabilitation versteht man in der Rentenversicherung die Abwendung einer erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beziehungsweise die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der bereits geminderten Erwerbsfähigkeit. Dazu erbringt die Deutsche Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren ergänzende Leistungen.
Bevor eine Rente wegen Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger bewilligt wird, ist immer zu prüfen, ob durch eine Leistung zur Teilhabe die Leistungsfähigkeit der/des Versicherten wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann ("Reha vor Rente").
Siehe hierzu:
Reha - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Siehe hierzu:
Reha - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben