Als so genanntes Registergericht fungieren die Amtsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Amtsgerichten werden daher das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Partnerschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und - außer in Baden-Württemberg - auch das Grundbuch (wenn es als Grundstücksregister verstanden werden will) geführt. Handelsregister und Genossenschaftsregister werden inzwischen meist konzentriert bei dem Amtsgericht geführt, das am Sitz des zuständigen Landgerichts seine Niederlassung hat. Vereins- und Güterrechtsregister sowie das Grundbuch werden in der Regel bei dem jeweils örtlichen Amtsgerichten geführt.
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