Unterfranken ist in Bayern sowohl ein Bezirk als auch auch ein Regierungsbezirk.Die Bezirke sind in Bayern Selbstverwaltungskörperschaften, zu denen sich mehrere Kreise zusammengeschlossen haben. Die Kreise eines Bezirks gehören jeweils zu einem gleichnamigen Regierungsbezirk, dem Zuständigkeitsgebiet der Bezirksregierung (oft nur kurz Regierung) als staatlicher Mittelbehörde. Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind ("Janusköpfigkeit"), existieren hierfür in Bayern mit den Bezirksverwaltungen und den Regierungen getrennte Behörden.
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