In
Deutschland ist ein Regierungsbezirk der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem
Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsident (historisch), Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen).
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