Die Refinanzierung dient bei den Kreditinstituten der Mittelbeschaffung für die eigene Vergabe von Krediten als Unternehmenszweck. Neben dem im Kreditwesengesetz (KWG) bindend vorgeschriebenen anteiligen Einsatz von Eigenkapital können hierfür Einlagen wie Termingelder der eigenen Kundschaft, von anderen Banken durch Interbankenhandel, speziellen Refinanzierungsinstituten, der öffentlichen Hand oder institutionellen Anlegern eingesetzt werden. Neben Einlagen werden auch als Kredite aufgenommene Mittel eingesetzt.
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Allgemein: Mittelbeschaffung der Kreditinstitute für die Kreditvergabe (hauptsächlich durch Einlagen).
Im besonderen: Verkauf von Wertpapieren an die Bundesbank (Offenmarktpolitik) und Inanspruchnahme von Notenbankkredit durch die Rediskontierung von Wechseln (Diskontpolitik, Wechselkredite oder Verpfändung von Wertpapieren - Lombardkredit).