Der Begriff Rechtsordnung bezeichnet die Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum (beispielsweise dem Recht eines Staates) gültigen Rechtsnormen (objektiver Rechtsbegriff). Wie die Wirtschaftsordnung interagiert auch die Rechtsordnung eines Gebietes mit der Gesellschaftsordnung der auf ihm lebenden Menschen.
Mehr unter Wikipedia.org...