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Rechtssystem (Recht)
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Rechtsordnung
Der Begriff Rechtsordnung (auch Rechtssystem genannt) bezeichnet die Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum (beispielsweise dem Recht eines Staates) gültigen rechtlichen Normen (objektiver Rechtsbegriff). Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht gehört zur Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative. Wie die Wirtschaftsordnung interagiert auch die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes mit der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen. Damit von einer Rechtsordnung im engeren Sinn gesprochen werden kann, muss es sich bei dem Staat, zu dem der betreffende Rechtsraum gehört, um einen Rechtsstaat handeln.
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