Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von
Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen
Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. In Europa wurde im Laufe des 19. Jh. die Strafe des
bürgerlichen Todes abgeschafft. Auch der Klostertod wurde aufgehoben.
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