Rechtsmittel
Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte
Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B.
Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel bilden die Untergruppe der
Rechtsbehelfe, die durch einen Devolutiv- sowie regelmäßig auch einen Suspensiveffekt gekennzeichnet ist.
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Rechtsbehelf / Rechtsmittel
Unter dem Rechtsmittel versteht man die Möglichkeit, einen von einer Behörde erhaltenen
Bescheid objektiv überprüfen zu lassen. Die gebräuchlichsten Rechtsmittel in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
als Rechtsbehelf der
Widerspruch, über den die Widerspruchsstelle beim Rentenversicherungsträger entscheidetdie
Klage, beim Sozialgericht,die
Berufung, beim Landessozialgericht unddie
Revision, beim Bundessozialgericht.
Widerspruch, Klage und Berufung sind kostenfrei. Jeder durch einen Bescheid Belastete kann sich selbst vertreten. Vor dem Bundessozialgericht besteht Anwaltszwang. Es ist auch möglich, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bescheid eines Rentenversicherungsträger zu erheben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle anderen Rechtsinstanzen ausgeschöpft worden sind.
Rechtsmittel
Recht und Justiz
Sonstige Begriffe
Rechtsmittel
Bei Rechtsmitteln handelt es sich um
Rechtsbehelfe, durch die eine
Partei eine gerichtliche Entscheidung nachprüfen lässt. Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt den Eintritt der
Rechtskraft und dient so der Fortführung des Rechtsstreits (Suspensiveffekt). Über Rechtsmittel entscheidet die nächst höhere Instanz (Devolutiveffekt). Rechtsmittel im Zivil
prozess und nach der Verwaltungsgerichtsordnung sind die
Berufung, die
Revision und die
Beschwerde. Rechtsmittel nach der Finanzgerichtsordnung sind die
Revision und die
Beschwerde.
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Rechtsmittel
Rechtsmittel
(pl.)[律]法律手段
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