Gutachten können sowohl zu rechtlichen als auch zu tatsächlichen (insbesondere technischen oder medizinischen) Fragen erstellt werden. Für letztere gilt folgendes: Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.
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