Ein Rechtsgebiet bezeichnet in der Regel ein Teilgebiet des
Rechts.Für die Frage, wann man von einem eigenständigen Rechtsgebiet sprechen kann, gibt es jedoch keine allgemeingültige Definition. So werden als Hauptrechtsgebiete zwar das
Privatrecht und das
öffentliche Recht angesehen. Aber auch das
Strafrecht, das eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, wird allgemein als selbständiges Rechtsgebiet angesehen. Ebenso wird das
Arbeitsrecht, das im Wesentlichen dem Privatrecht zugehört, als selbständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt.
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