Ein Rechtsbehelf, nur in Österreich synonym Rechtsmittel, ist jede rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen. Ausgehend vom
lateinischen appellare „anrufen, anfechten, sich an ein anderes Organ wenden“, werden in den meisten Rechtssystemen Rechtsbehelfe unter dem Ausdruck Appellation zusammengefasst oder spezifischer geregelt.Während in Österreich Rechtsmittel der rechtssprachliche Oberbegriff für Appellation ist, ist nach deutschem Recht das
Rechtsmittel ein spezieller Rechtsbehelf mit
Suspensiveffekt und
Devolutiveffekt.
Mehr unter Wikipedia.org...