Ein rechter Winkel, kurz auch Rechter, ist der vierte Teil eines
Vollwinkels.
Euklid und auch
Hilbert definieren den rechten Winkel als einen Winkel, der mit seinem Nebenwinkel
kongruent ist.Beziehungen: 1 Rechter = 90° = rad = 100
gon. Früher war der rechte Winkel gesetzliche Maßeinheit, siehe
Vollwinkel. Auch Hilfsmittel zum Zeichnen von Linien im rechten Winkel zueinander werden zuweilen kurz als "rechte Winkel" bezeichnet, so etwa in der Schule das
Geodreieck oder im des Bau-, Metall- und holzbearbeitenden Handwerk ein im rechten Winkel geformtes Prüfmittel beziehungsweise eine Lehre.
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