Rechnungsabgrenzung
Rechnungsabgrenzung
Wenn ein Unternehmen am Ende des Geschäftsjahres "Bilanz zieht", stellt es Vermögen und Verpflichtungen gegenüber. An den Veränderungen gegenüber dem Vorjahr kann es seinen Geschäftserfolg ablesen. Diese Rechnung könnte jedoch durch Geschäftsvorgänge verfälscht werden, die nicht bis zum Bilanzstichtag abgeschlossen werden können. Um dennoch den Periodenerfolg zu ermitteln, bildet man Rechnungsabgrenzungsposten. Typische Beispiele sind:
Versicherungsprämien
Mietausgaben
die bereits im voraus für einen Teil des nächsten Geschäftsjahres mit bezahlt wurden (transitorische Aktiva); umgekehrt können noch im alten Geschäftsjahr Erträge eingegangen sein, deren Gegenleistungen zum Teil erst im neuen Geschäftsjahr anfallen (transitorische Passiva).
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