Radikaldemokratie
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Radikaldemokratie
Der Begriff Radikaldemokratie (von lat. radix = die Wurzel betreffend und Demokratie) bezeichnet eine Form von Gemeinwesen bzw. Staat, in der die Macht unmittelbar von der Bevölkerung ausschließlich über das Relative Mehrheits-Wahlrecht ausgeübt wird. Statt sich „vertreten“ zu lassen, entscheidet sie selbst alle Gesetze in Volksentscheiden, die nur nach dem Relativen Mehrheits-Wahlrecht beschlossen oder abgelehnt werden können.

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