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RK
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rk. (römisch-katolisch)
Roman Catholic, of the Roman Catholic Church; of the Catholic religion
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RK
Das Kürzel RK steht für:
- Air Afrique, ehemalige Fluggesellschaft (IATA-Code)
- Rotes Kreuz
- Runge-Kutta-Verfahren, in der numerischen Mathematik
- Resource Kernel, siehe Linux/RK
- Radiäre Keratomie, siehe auch Keratomie
- Relient K, US-amerikanische Popband
- Flugzeuge der RK-Serie
- Reservistenkameradschaft
- Revolutionäre Kommunisten
- Revolutionärer Kampf Frankfurt, Joschka Fischer et alii
- Rechts- und Konsularwesen
- Radikaler Konstruktivismus
- Religion-Katholisch, einen Zweig des Religionsunterrichts, im Gegensatz etwa zu RE für Religion-Evangelisch. Die Abkürzung ist in Deutschland und in Österreich gebräuchlich.
- Republik Kasachstan
- RK-Reaktor, einen sowjetischen Kernreaktortyp
- Karlsruhe Hauptbahnhof (nach DS 100)
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Regierungskonferenz (RK)
Der Begriff Regierungskonferenz (RK) bezeichnet Verhandlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Änderungen der Verträge herbeizuführen. Diese Konferenzen spielen insofern eine wichtige Rolle für die europäischen Integrationsbemühungen, dass jede institutionelle Änderung das Ergebnis von Verhandlungen sein muss, zu denen die Konferenzen Anlass geben.
Die Konferenzen werden auf Initiative eines Mitgliedstaats oder der Kommission vom Ministerrat einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt (nach Anhörung des Europäischen Parlaments und ggf. der Kommission).
Für die Vorbereitung der Konferenz ist eine Gruppe zuständig, der je ein Vertreter der einzelstaatlichen Regierungen angehört, denen sich gewöhnlich ein Vertreter der Kommission anschließt. Das Europäische Parlament ist durch die Anwesenheit von Beobachtern und durch einen Meinungsaustausch mit dem Präsidenten des Parlaments eng in sämtliche Arbeiten eingebunden. Die Gruppe erstattet dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten" regelmäßig Bericht. Die endgültigen Entscheidungen treffen die Staats- und Regierungschefs auf einer Tagung des Europäischen Rates.
Die wichtigsten RK der letzten Jahre führten zum Abschluss folgender Verträge:
Einheitliche Europäische Akte (1986): Veranlassung der zur Vollendung des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 erforderlichen Reformen;
Vertrag von Maastricht (1992): der Vertrag über die Europäische Union wurde in zwei verschiedenen RK ausgehandelt, in denen es zum einen um die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zum anderen um die politische Union ging, die die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (JI) begründete;
Vertrag von Amsterdam (1997): der Vertrag ist das Ergebnis der anlässlich der Tagung des Europäischen Rates von Turin im März 1996 eröffneten Regierungskonferenz. Auf dieser RK sollten die Bestimmungen des Maastrichter Vertrags, deren Umsetzung Probleme bereitete, überarbeitet und die künftige Erweiterung vorbereitet werden.
Damit die Organe auch nach der Erweiterung effizient bleiben, bedarf es einer Reihe institutioneller Reformen, die zum Teil bereits durch den Vertrag von Amsterdam eingeführt wurden. Für die noch ausstehenden Reformen berief der Europäische Rat auf seiner Tagung in Köln (3./4. Juni 1999) eine neue Regierungskonferenz für das Jahr 2000 ein. Diese Konferenz sollte sich mit den folgenden nach der Tagung von Amsterdam noch offenen Fragen auseinandersetzen:
Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission
Stimmengewichtung im Rat
Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat
Auf der Tagung von Santa Maria de Feira im Juni 2000 nahm der Europäische Rat zudem die verstärkte Zusammenarbeit in die Agenda der RK auf.
Die neue RK wurde nach einer formellen Anhörung der Kommission und des Europäischen Parlaments am 15. Februar 2000 eröffnet. Sie endete mit dem Europäischen Rat von Nizza (7.-10. Dezember 2000) und führte zu dem gleichnamigen Vertrag, der am 26. Februar 2001 unterzeichnet wurde.
Eine dem Vertrag von Nizza beigefügte Erklärung über die Zukunft der Union sieht die Abhaltung einer neuen RK im Jahr 2004 vor, der eine umfassende öffentliche Diskussion vorangehen und die von einem Konvent zur institutionellen Reform vorbereitet werden soll. Dieser Konvent, der im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 einberufen wurde, wird im Juni 2003 die Ergebnisse seiner Arbeiten vorlegen, die als Ausgangspunkt für die Verhandlungen der RK dienen werden.
Siehe auch:
Amsterdamer Vertrag
Änderung der Verträge
Beitrittswillige Länder
Charta der Grundrechte
Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union
Europäische Kommission
Europäischer Konvent
Europäisches Parlament
Erklärung von Laeken
Rat der Europäischen Union
Vertrag von Nizza
Die Konferenzen werden auf Initiative eines Mitgliedstaats oder der Kommission vom Ministerrat einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt (nach Anhörung des Europäischen Parlaments und ggf. der Kommission).
Für die Vorbereitung der Konferenz ist eine Gruppe zuständig, der je ein Vertreter der einzelstaatlichen Regierungen angehört, denen sich gewöhnlich ein Vertreter der Kommission anschließt. Das Europäische Parlament ist durch die Anwesenheit von Beobachtern und durch einen Meinungsaustausch mit dem Präsidenten des Parlaments eng in sämtliche Arbeiten eingebunden. Die Gruppe erstattet dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten" regelmäßig Bericht. Die endgültigen Entscheidungen treffen die Staats- und Regierungschefs auf einer Tagung des Europäischen Rates.
Die wichtigsten RK der letzten Jahre führten zum Abschluss folgender Verträge:
Einheitliche Europäische Akte (1986): Veranlassung der zur Vollendung des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 erforderlichen Reformen;
Vertrag von Maastricht (1992): der Vertrag über die Europäische Union wurde in zwei verschiedenen RK ausgehandelt, in denen es zum einen um die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zum anderen um die politische Union ging, die die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (JI) begründete;
Vertrag von Amsterdam (1997): der Vertrag ist das Ergebnis der anlässlich der Tagung des Europäischen Rates von Turin im März 1996 eröffneten Regierungskonferenz. Auf dieser RK sollten die Bestimmungen des Maastrichter Vertrags, deren Umsetzung Probleme bereitete, überarbeitet und die künftige Erweiterung vorbereitet werden.
Damit die Organe auch nach der Erweiterung effizient bleiben, bedarf es einer Reihe institutioneller Reformen, die zum Teil bereits durch den Vertrag von Amsterdam eingeführt wurden. Für die noch ausstehenden Reformen berief der Europäische Rat auf seiner Tagung in Köln (3./4. Juni 1999) eine neue Regierungskonferenz für das Jahr 2000 ein. Diese Konferenz sollte sich mit den folgenden nach der Tagung von Amsterdam noch offenen Fragen auseinandersetzen:
Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission
Stimmengewichtung im Rat
Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat
Auf der Tagung von Santa Maria de Feira im Juni 2000 nahm der Europäische Rat zudem die verstärkte Zusammenarbeit in die Agenda der RK auf.
Die neue RK wurde nach einer formellen Anhörung der Kommission und des Europäischen Parlaments am 15. Februar 2000 eröffnet. Sie endete mit dem Europäischen Rat von Nizza (7.-10. Dezember 2000) und führte zu dem gleichnamigen Vertrag, der am 26. Februar 2001 unterzeichnet wurde.
Eine dem Vertrag von Nizza beigefügte Erklärung über die Zukunft der Union sieht die Abhaltung einer neuen RK im Jahr 2004 vor, der eine umfassende öffentliche Diskussion vorangehen und die von einem Konvent zur institutionellen Reform vorbereitet werden soll. Dieser Konvent, der im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 einberufen wurde, wird im Juni 2003 die Ergebnisse seiner Arbeiten vorlegen, die als Ausgangspunkt für die Verhandlungen der RK dienen werden.
Siehe auch:
Amsterdamer Vertrag
Änderung der Verträge
Beitrittswillige Länder
Charta der Grundrechte
Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union
Europäische Kommission
Europäischer Konvent
Europäisches Parlament
Erklärung von Laeken
Rat der Europäischen Union
Vertrag von Nizza
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Regierungskonferenz: Verhandlungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Änderung der Verträge.
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