Rückstellung
Rückstellungen sind
Bilanzposten für ungewisse
Verbindlichkeiten, also wirtschaftliche Verpflichtungen, die dem Grunde nach (ob?), des Auszahlungszeitpunktes (wann?) oder der Höhe nach (wie viel?) noch nicht bestimmt sind. Durch ihre
Passivierung wird dem im deutschen
Bilanzrecht vorherrschenden Gläubigerschutzgedanken (siehe
Vorsichtsprinzip) Rechnung getragen, da sichergestellt wird, dass ein Unternehmen bei Eintritt der ungewissen Verbindlichkeit über hinreichend Kapital verfügt, um die Verpflichtung zu erfüllen. Ihre Bildung wird mit dem
Realisationsprinzip oder dem
Imparitätsprinzip begründet. Kurz gesagt sind Rückstellungen zukünftige
Aufwendungen, die mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten, deren Höhe und Zahlungszeitpunkt aber ungenau sind.
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Rückstellung
Für vorhersehbare künftige Verpflichtungen, deren Ausmaß und Fälligkeit sich jedoch nur ungefähr abschätzen lassen, muß ein Unternehmen Rückstellungen bilden. Klassische Beispiele sind Garantieleistungen oder Prozeßrisiken. Wichtigste Posten dieser Art in der Bilanz deutscher Aktiengesellschaften sind heute allerdings die Pensionsrückstellungen, in denen Unternehmen Mittel für künftige Ruhegeldzahlungen ansammeln, sowie Steuerrückstellungen.
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Rückstellung
Betriebswirtschaft
Sonstige Begriffe
die Rückstellung
- reset
Rückstellung
Rückstellung
(f) ①[经]准备金 ②暂缓
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