Rücklagen
Rücklagen sind zusätzliches Eigenkapital, das der langfristigen Unternehmensfinanzierung dient. Sie werden durch Einbehalt von Gewinnen (Selbstfinanzierung, Gewinnthesaurierung) gebildet und schmälern damit - zugunsten eines stärkeren finanziellen Polsters - die Ausschüttung an Aktionäre oder Gesellschafter.
Darüber hinaus bilden Aktiengesellschaften Rücklagen durch Ausgabe junger Aktien: derjenige Teil des Ausgabepreises, der den Nennwert der Aktie übersteigt (Agio), muß den gesetzlichen Rücklagen zugeführt werden. Für Aktiengesellschaften ist gesetzlich vorgeschrieben, daß eine Rücklage von 10% des Grundkapitals angesammelt werden muß; darüber hinaus können freie Rücklagen aus einbehaltenen Gewinnen gebildet werden. Gesetzliche wie freie Rücklagen eines Unternehmens sind aus der Bilanz erkennbar, sie werden daher auch "offene Rücklagen" genannt. Eine sichtbare Reservefunktion erfüllen, die sogenannten stillen Reserven. Sie entstehen durch unterbewertete Vermögensposten oder durch überbewertete Verbindlichkeiten.
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