Der
Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit den Versicherungsbeginn zurückzudatieren, um eine Rückstufung von z.B. SF ½ in SF 1 zu beschleunigen.
Ein Vertrag muss mindestens 6 Monate bestehen, damit er zum 1.1. in die nächsthöhere
Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden kann.