Römisches Bürgerrecht
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Römisches Bürgerrecht
Das Römische Bürgerrecht (lateinisch: civitas Romana) war in der Antike zunächst das Bürgerrecht der Einwohner der Stadt Rom. Als diese ihren Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht im römischen Reich auch an weitere Personen(-Gruppen) verliehen.

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