Eine Aktie ist nach dem deutschen
Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des
Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG)der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie im Sinne von Nr. 1 geleistet haben (
Aktionär) gegenüber der Gesellschaft (etwa §§ 11, 12, 64 AktG, vergleichbar mit dem Geschäftsanteil an einer
GmbH)ein
Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein) verbrieft.
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Nennwertlose Aktie, die - wie Stückaktien - nur den Anteil am gesamten Aktienkapital angibt.