Ein Protektorat (von
lat. protegere, „schützen“) ist ein
teilsouveränes staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen
Staat unterstehen. Sowohl Protektor als auch Protektorat sind vertragsfähige Völkerrechtssubjekte. Dagegen sind Kolonien oder Überseeterritorien Besitz der jeweiligen Kolonialmacht, die Bewohner deren Untertanen. Allerdings hat sich diese Definition erst Ende des 19. Jhs. verfestigt. Bis dahin – vor allem in der Zeit des "Wettlaufs um Afrika" im letzten Viertel des 19. Jhs. – war der Wortgebrauch noch unscharf, und manche afrikanischen Gebiete, die keinerlei Staatlichkeit im modernen Sinne aufwiesen, wurden Protektorate genannt. Hier handelte es sich um eine Vorstufe zur eigentlichen Kolonie, bei der nicht ein örtlicher Staat sondern die eigenen Interessen in diesem Gebiet gegen rivalisierende europäische Staaten geschützt wurden. Diese Protektorate wurden alle zu Beginn des 20. Jhs. in Kolonien umgewandelt.
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