Als privaten Rundfunk bezeichnet man die Summe der privat-rechtlichen, d. h. kommerziellen
Hörfunk- oder
Fernsehgesellschaften, die sich selbst finanzieren, in der Regel durch
Werbung. Den privat-rechtlichen Rundfunk unterscheidet vom
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er nicht durch öffentliche
Hörfunk- und Fernsehgebühren finanziert wird. Für den Betrieb eines Privatsenders über UKW/Mittelwelle oder Langwelle (bspw. jedoch nicht Internet) ist eine Lizenz der verantwortlichen
Landesmedienanstalt notwendig, diese beaufsichtigt anschließend das Programm. Auch wenn ein Privatsender in der außenpluralistischen Struktur des privaten Rundfunks nicht zur inhaltlichen Ausgewogenheit verpflichtet ist, muss er trotzdem ein Mindestmaß an Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten.
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