Die private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung und dient dem Aufbau der Altersvorsorge. Regelmäßige Beitragszahlungen oder ein
Einmalbeitrag garantieren eine lebenslange Rente und sichern das Langlebigkeitsrisiko des
Versicherungsnehmers ab. Im Todesfall des Versicherungsnehmers erhält die bezugsberechtigte Person die bis dahin eingezahlten Prämien und die erwirtschafteten Gewinnanteile.
Formen der Rentenversicherung:
Aufgeschobene Rente: Bei der aufgeschobenen Rente werden regelmäßig Beiträge in die Versicherung eingezahlt. Die Rentenauszahlung beginnt nach Ablauf der Aufschubdauer in Form von einer monatlichen Rente oder einer steuerfreien Einmalzahlung/
Kapitalabfindung.
Sofortbeginnende Rente: Bei der sofortbeginnenden Rente wird ein einmaliger Beitrag in die Versicherung eingezahlt. Dafür erhält der
Versicherungsnehmer sofort und lebenslang eine monatliche Rente.
Rentenauszahlung:
Bei den meisten Rentenversicherungsgesellschaften wird die Rente in zwei Teilen ausgewiesen: als
Garantierte Rente, der Betrag, der am Ende der
Laufzeit garantiert zur Auszahlung gelangt und als Bonusrente. Die Bonusrente wird aus dem Gewinn der Gesellschaften realisiert und ist von vielen Faktoren abhängig, die sich während der oft langen Vertragslaufzeiten ändern können.
Formen des Rentenbezugs:
Dynamische Rente: Die Rente steigt jedes Jahr um einen bestimmten %-Satz, meist zwischen 3 und 4 %. Damit wird der Kaufkraftverlust ausgeglichen.
Teildynamische Rente: Die Rente steigt jedes Jahr um einen geringen Prozentsatz, meist 1%. Dafür ist die Anfangsrente höher.
Konstante Rente: Die Rente wird nicht angepasst. Dafür ist die Anfangsrente wesentlich höher.
Fallende Rente: Die Rentenzahlung beginnt mit einem hohen Betrag und wird jährlich reduziert. Mögliche Zusatzversicherungen:
Unfallzusatzversicherung Beitragsbefreiung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Hinterbliebenenzusatzversicherung