Die private Krankenversicherung (PKV) ist in
Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten
Versicherungsunternehmen. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Im Jahr 2002 hatten in Deutschland insgesamt 7.932.800 Menschen eine private Krankenvollversicherung.
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Die PKV arbeitet nach dem Individualversicherungsprinzip und nicht wie die GKV nach dem Umlageprinzip. Die Beiträge hängen von dem individuellen Risiko ab und nicht nach der Höhe der Bezüge. Der Beitritt zur PKV ist stets freiwillig.
Anders als in der GKV bietet sie die Kostenerstattung und nicht Sachleistungen. Die PKV steht in Vertragsbeziehungen nur zu den Versicherungsnehmern, nicht zu den ärzten, Krankenhäusern, Apothekern und anderen Personen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens. Der Umfang des privaten Krankenversicherungsschutzes ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, er kann vielmehr vom VN aufgrund des differenzierten Tarifangebotes weitgehend selbst bestimmt werden.
Die Beitragshöhe ist abhängig vom
Eintrittsalter und Geschlecht, von eventuellen Vorerkrankungen und Anzahl der zu versichernden Personen.
Eine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen gibt es nicht. Eine Vollversicherung ist nur dann möglich, wenn in der GKV keine Pflichtversicherung besteht; ansonsten bleibt nur die Wahl von Zusatzversicherungen. Privat krankenversicherte
Rentner haben bei entsprechender Voraussetzung die Möglichkeit des Tarifwechsels in den sog.
Standardtarif, dessen Beitrag auf den Höchstbeitrag zur GKV begrenzt ist und im wesentlichen dieselben Leistungen wie in der GKV erbringt.