Als Pragmatische Sanktion bezeichnete das römisch-byzantinische Staatsrecht allgemein ein
Reskript des Kaisers, das in besonders feierlicher Form erging. In diesem Sinne bezeichnete sich etwa auch der
Westfälische Frieden von 1648 selbst als „perpetua lex et pragmatica Imperii sanctio“.Im Besonderen wird unter „Pragmatischer Sanktion“ die am 19. April 1713 von Kaiser Karl VI. veröffentlichte Urkunde verstanden, die die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit aller habsburgischen Erbkönigreiche und Länder festlegte und zu diesem Zweck eine einheitliche Erbfolgeordnung vorsah. Dabei folgte man den Grundsätzen der
Linealprimogenitur und der
subsidiären weiblichen Erbfolge: Demnach sollte zunächst der älteste Sohn, nach diesem die von ihm begründete Linie (angefangen mit seinem ältesten Sohn etc.), danach alle anderen Linien des Mannesstammes nach demselben Prinzip und zuletzt - nach vollständigem Aussterben des Hauses im Mannesstamm - auch die weibliche Nachkommenschaft, angefangen mit der ältesten Tochter des letzten Throninhabers und deren Nachkommenschaft, thronfolgeberechtigt sein.
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